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Category Archives: Steuer/Recht

Mehrwertsteuer: Nach Gastronomie muss Handel folgen

Berlin, 23.04.2020 (OPM): Der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, befürwortet die Beschlüsse der Bundesregierung zur Absenkung der Mehrwertsteuer für Gastronomie: „Es ist ein richtiger Schritt, aber wir brauchen einen finanziellen Ausgleich des Shut Down ebenso für den Handel und das Hotel-Segment“, erklärte ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner.

„Diese Bereiche waren durch den staatlichen Eingriff in vollständiger Quarantäne und müssen ebenso aus dem wirtschaftlichen Nichts geholt werden. 1,2 Millionen Menschen sind im Einzelhandel beschäftigt und ähnlich viele Arbeitsplätze sind in der Welt der Handelsimmobilien davon abhängig. Das Transaktionsvolumen bei Handelsimmobilien liegt bei 11,5 Milliarden Euro, die Gewerbemieten belaufen sich auf rund 120 Milliarden Euro netto. All diese Zahlen zeigen die Systemrelevanz auf. Daher sollte die Mehrwertsteuer auch im Handel für einen bestimmten Zeitraum halbiert werden“, so Mattner.

Das Maßnahmenpapier des ZIA „Handelsimmobilien in – und Wege aus der Krise“ finden Sie unter diesem LINK

Quelle: ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.

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Betriebsschließungsversicherung – Rechtliche Einordnung des Bayern-Kompromisses durch Wirth-Rechtsanwälte

Berlin, 07.04.2020 (OPM): Wirth-Rechtsanwälte liefert Ihnen nachfolgend eine rechtliche Einordnung des Kompromisses, der zwischen dem bayerischen Wirtschaftsministerium, mehreren Versicherern sowie der DEHOGA Bayern und der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. im Streit um die Versicherungsleistungen für die von Corona betroffenen Hotels und Gaststätten am vergangenen Freitag gefunden wurde.

Angenommene Grundlage des Kompromisses ist, dass ca. 70 Prozent der finanziellen Ausfälle der betroffenen Gaststätten und Hotels von Bund und Länder per Kurzarbeitergeld und Soforthilfen übernommen werden. Von den restlichen 30 Prozent würden die Versicherer ihren betroffenen Kunden gegenüber ca. 50 %, also insgesamt zwischen zehn und 15 Prozent des Schadens übernehmen. Die betroffenen Gastronomen und Hoteliers sind an diese Regelung nicht gebunden. Es wird ihnen weiter freistehen, eine konkrete Regulierungsentscheidung herbeizuführen.

Von Versichererseite stehen zu dem Kompromiss bisher: Allianz, Zurich, Haftpflichtkasse Darmstadt, Gothaer, Nürnberger Versicherung und Versicherungskammer Bayern. Der Kompromiss soll möglichst bundesweit und von möglichst vielen Versicherungsunternehmen übernommen werden.

Grundsätzlich begrüßt auch Wirth-Rechtsanwälte, als der Versicherungsbranche – positiv aber positiv kritisch – verbundene Anwaltskanzlei, den nunmehr vorgeschlagenen Kompromiss, da es ein erster guter Schritt für Versicherungskunden, -gesellschaften und –vermittler ist.

Fachanwalt für Versicherungsrecht Tobias Strübing, LL.M, rät aber: „Es kann häufig sinnvoll sein, den angebotenen Kompromiss zu akzeptieren. Aber nicht unbedingt immer. Wir raten daher weiterhin, jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob die nunmehr getroffene Vereinbarung auch der individuellen Situation entspricht und der dargestellte Kompromiss auch individuell einen fairen Interessensausgleich zwischen Versicherer und Kunden darstellt!“

Denn die Argumente, die von diversen Versicherungsgesellschaften in Bezug auf eine Ablehnung des Versicherungsschutzes ins Feld geführt werden, dürften in vielen Fällen kaum durchgreifen. Dabei lassen sich grob drei Kategorien unterscheiden:

1. Es gibt Versicherer, die in ihren Versicherungsbedingungen sehr eindeutig den Versicherungsschutz beschrieben haben und auf Grundlage dieser Versicherungsbedingungen nun auch korrekt leisten.

2. Daneben gibt es Versicherer, die in ihren Versicherungsbedingungen den aktuellen Virus klar und transparent ausgeschlossen haben. Diese Versicherer müssen zu Recht nicht leisten.

3. Darüber hinaus haben jedoch diverse Versicherer Bedingungen verwendet, die gerade nicht so eindeutig sind und die nun aber gerade aufgrund dieser zweifelhaften Regelungen – nach unserer Auffassung – eben auch Versicherungsschutz zur Verfügung stellen müssten. Dabei kommt den Versicherungskunden eine gesetzliche Regelung zugute, die ganz klar sagt, dass Zweifel bei der Auslegung von Versicherungsbedingungen zu Lasten des Versicherers und gerade nicht zulasten des Versicherungskunden gehen. Selbst wenn also Zweifel darüber bestehen, ob der neuartige Virus Covid-19 mitversichert ist, weil beispielsweise in den Versicherungsbedingungen auf das Infektionsschutzgesetz Bezug genommen wurde, dürfte nach unserer Auffassung somit Versicherungsschutz bestehen.

Ähnliches dürfte auch für das Argument gelten, dass Versicherungsschutz deswegen nicht bestehen soll, weil keine auf das individuelle Geschäft/Restaurant/Hotel bezogene konkrete Schließungsverfügungen, sondern nur Allgemeinverfügungen oder auch nur Verordnungen die Schließung anordnen. Das mag von vielen Versicherern so gewollt gewesen sein, ist aber in vielen Versicherungsbedingungen in der erforderlichen Deutlichkeit nicht geregelt. Dort ist nur recht allgemein eine Entschädigung für den Fall vereinbart, dass die zuständige Behörde zur Verhinderung der Verbreitung einer meldepflichtigen Krankheit den Betrieb schließt. Davon, dass diese Schließung aufgrund einer individuellen Schließungsverfügung, behördlichen Anordnung oder aufgrund eines individuell an den Versicherungsnehmer gerichteten Verwaltungsaktes erfolgen muss, ist in diesen Bedingungen in der Regel gerade nicht die Rede. Somit dürften auch Allgemeinverfügungen oder auch Verordnungen der Landesregierungen und Gesundheitsministerien in solchen Fällen oft den Versicherungsfall auslösen. „Auch hier gilt: Bei Zweifeln sind Versicherungsbedingungen zugunsten der Versicherungsnehmer auszulegen.“ so Rechtsanwalt Tobias Strübing.

Teilweise wird gegen Versicherungsschutz argumentiert, dass viele Gastronomen nun Liefer- oder Abholservice anbieten und also nicht geschlossen haben. Hierzu sei betont, dass gerade viele Gastronomen einen Take-away Service nur deswegen anbieten, weil sie den Unterbrechungsschaden so weit wie möglich mindern wollen. Gerade die Gastronomen, die zuvor einen solchen Service überhaupt nicht angeboten haben, dürften ebenfalls Versicherungsschutz haben. Hier kann  schwerlich die Rede davon sein, dass nur eine Teilschließung vorliegt, da diese Betroffenen damit nur ihrer versicherungsvertraglich vereinbarten Schadensminderungspflicht nachkommen.

Weitere Informationen für betroffene Gewerbetreibende, u.a. eine FAQ-Liste , finden Sie auf der Startseite von Wirth-Rechtsanwälte

Quelle: Wirth – Rechtsanwälte – Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

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Mietendeckel: Normenkontrollklage bringt Rechtssicherheit

Berlin, 18.02.2020(OPM): Zur anstehenden Normenkontrollklage kommentiert Dr. Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft:

„Die Normenkontrollklage ist ein gutes Zeichen für die zahlreichen Vermieter und Mieter, die der rotrotgrüne Senat in Berlin mit dem Mietendeckel verunsichert. Sie dient dem sozialen Frieden. Es ist nicht auszudenken, was zulasten der Mieter passiert, wenn erst nach Jahren feststeht: alle Mietzahlungen waren verfassungswidrig. Insofern freuen wir uns über diesen Beschluss und hoffen, dass den nicht verfassungskonformen Vorstellungen bald ein Ende bereitet werden wird. Der Mietendeckel setzt die Mechanismen der sozialen Marktwirtschaft außer Kraft und verstärkt die Wohnungsknappheit, erhöht die Konkurrenz um bezahlbares Wohnen und führt zu einem Modernisierungsstau.“

Quelle: ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.

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Mietendeckel: Enteignung durch die Hintertür wird Realität

Berlin, 30.01.2020 (OPM): Das Berliner Abgeordnetenhaus hat den Mietendeckel beschlossen.

Für die Mieterinnen und Mieter in der Hauptstadt ist dies aus Sicht des Zentralen Immobilien Ausschusses ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, ein Beschluss mit fatalen Wirkungen. „Nach unserer Einschätzung bleibt der Mietendeckelgesetzentwurf auch in geänderter Fassung zumindest formell verfassungswidrig“, sagt ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner. „Jetzt braucht es schnellstmöglich die Normenkontrollklage. Denn der Mietendeckel wird auf dem Rücken zahlreicher Mieterinnen und Mieter ausgetragen. Zudem bringt der Mietendeckel die Altersvorsorge vieler Menschen in Deutschland in Gefahr, denn die kalkulierten Mieteinnahmen werden substanziell gemindert und führen zu Finanzierungsschwierigkeiten bei laufenden Krediten. Der Mietendeckel sorgt für einen immensen Vertrauensverlust bei den Investoren. Wohnungsbauvorhaben werden unkalkulierbar – Investoren ziehen sich zurück und Modernisierungen werden gestoppt – auf Kosten des Klimaschutzes und zu Lasten des Wohnungsbestandes.“

Quelle: ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.

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Klimaschutzprogramm im Steuerrecht: ZIA fordert Nachbesserung

Berlin, 29.11.2019 (OPM): Der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, fordert eine Nachbesserung beim Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht. Diesem hatte der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung nicht zugestimmt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Grund dafür ist insbesondere die bislang zwischen Bund und Ländern noch nicht geklärte Frage der Finanzierung der vorgesehenen Steuerbegünstigung für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen. Die Länder fordern eine Kompensation der erwarteten Steuerausfälle.

Unabhängig von der Finanzierungsfrage muss das Gesetz dringend auch Vermietungs- und Wirtschaftsimmobilien erfassen, um die klimapolitisch gewollte Zielstellung zu erreichen. Denn bisher wird mit dem selbst genutzten Wohneigentum nur einem Teil des Immobiliensektors ein Anreiz zur Sanierung gesetzt. „Wir brauchen jetzt nicht nur eine finanzielle Einigung für die Wohneigentumssanierung, sondern auch eine weitsichtige Anpassung des steuerrechtlichen Rahmens für die gesamte Immobilienwirtschaft. Neben der klassischen Sanierungstätigkeit muss beispielsweise auch für Mieterstrommodelle und die Einführung von Landeinfrastrukturen eine zeitgemäße Anpassung des Steuerrechts vorgenommen werden“, so ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner. „Deutschland kann es sich nicht leisten, noch länger auf die vom ZIA seit Jahren geforderte und von der Politik versprochene steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung zu verzichten, wenn es die Klimaziele erreichen will. Hier steckt enormes Potenzial, um die Energiewende im Gebäudesektor zu stemmen und die Klimaziele zu erreichen – sie schließt eine große Lücke im Programm zur Vermeidung von CO2.“

Quelle: ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.

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Bundesrat zur Grundsteuer: ZIA spricht sich für einfaches Modell auf Länderebene aus

  • Wiedereinführung der Grundsteuer C ist der falsche Ansatz
  • Klimaschutz: Steuerliche Anreize für alle Nutzungsarten schaffen

Berlin, 08.11.2019 (OPM): Der Bundesrat wird heute aller Voraussicht nach der Reform der Grundsteuer und der hierfür erforderlichen Grundgesetzänderung zustimmen. Nach wie vor bedauert der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, dass sich der Gesetzgeber auf Bundesebene nicht auf ein einfaches Bewertungsmodell für die Grundsteuer einigen konnte. „Zwar gab es im Laufe des Verfahrens erfreulicher Weise auch Vereinfachungen am Bundesmodell“, sagt Dr. Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Steuerrecht. „Die nun verabschiedete Regelung wird in der Praxis jedoch trotzdem viele Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung nach sich ziehen. Auch wird sich zeigen, ob das Bundesmodell überhaupt einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten wird, wurde dies doch zuletzt erst vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages in Zweifel gezogen“, sagt Volckens. „Es ist Glück im Unglück, dass die Bundesländer durch die Länderöffnungsklausel die rechtssichere Möglichkeit bekommen, ein einfaches und unbürokratisches Flächenmodell einzuführen. Es werden sinnvollerweise schon intensive Beratungen zwischen verschiedenen Ländern geführt. Nur durch ein einfaches Modell auf Länderebene kann der Verwaltungsaufwand für die Steuerpflichtigen und die Finanzverwaltung im Rahmen gehalten werden“, so Volckens weiter.

Wiedereinführung der Grundsteuer C ist der falsche Ansatz

Zum Gesetzespaket zählt auch die Grundsteuer C, deren Wiedereinführung der ZIA kritisiert. „Grundsätzlich befürworten wir die Idee der Grundstücksmobilisierung – insbesondere im Hinblick auf den in bestimmten Regionen angespannten Immobilienmarkt“, so Volckens. Die Grundsteuer C sei hierzu aber der falsche Ansatz. „Zahlreiche Expertisen, unter anderem vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages haben unmissverständlich dargelegt, dass die bereits in den sechziger Jahren eingeführte Steuer ihr Ziel bereits einmal verfehlt hat. Damals wurden vor allem finanzschwache Bürger zum Verkauf ihrer Grundstücke gezwungen. Besonders zu kritisieren ist, dass die Anwendung eines höheren Hebesatzes durch die Gemeinden schon aus stadtplanerischen Gründen erfolgen kann, auch wenn gar kein Wohnraumbedarf besteht. Dem Ermessen der Gemeinden wird hierdurch ein viel zu großer und nicht zu rechtfertigender Handlungsspielraum eingeräumt. Man kann nur an die Gemeinden appellieren, sich bei ihrer Ermessensausübung die verfassungsrechtlich garantierte Eigentumsfreiheit der Bürger immer wieder vor Augen zu führen“, sagt Volckens.

Klimaschutz: Steuerliche Anreize für alle Nutzungsarten

Neben der Grundsteuerreform wird der Bundesrat auch zu den steuerlichen Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung Stellung nehmen. Hierbei geht es unter anderem um die Förderung energetischer Gebäudesanierung. Die hierbei vorgesehene Entlastung bei bestimmten Sanierungsmaßnahmen betrifft jedoch bisher ausschließlich selbstgenutztes Wohneigentum. Nach Ansicht des ZIA müssen steuerliche Anreize für den gesamten Gebäudesektor, also auch für gewerblich genutzte und vermietete Immobilien, geschaffen werden. Auch bei der Erzeugung elektrischen Stroms aus regenerativen Energien müssen im Immobiliensektor bestehende steuerliche Hemmnisse beseitigt werden. Bisher drohen den Betreibern solcher Modelle erhebliche gewerbesteuerliche Risiken. „Nur wenn die steuerlichen Rahmenbedingungen eine zeitgemäße Anpassung erfahren, kann der Immobiliensektor zum starken Treiber für den Klimaschutz werden“, kommentiert Volckens die Maßnahmen des Klimapakets.

Quelle: ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.

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ZIA fordert Normenkontrollklage gegen Berliner Mietendeckel-Pläne

Berlin, 26.08.2019 (Marktnews): Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, lehnt die Pläne von Berlins Bausenatorin Lompscher entschieden ab. ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner erklärt: „Die Pläne sind ein Angriff auf die Branche und alle Eigentümer. Hier soll Enteignung durch die Hintertür in großem Stil eingeführt werden. Wir werden uns wehren.“

Mattner fordert nun den Bund auf, zu handeln. „Die Vorstellungen für einen Berliner Mietendeckel sind nach derzeitigem Kenntnisstand klar verfassungswidrig. Es ist jetzt an der Zeit, dass eine Koalition der Vernunft gegen diese Pläne klagt. Dazu gibt es das Instrument der Normenkontrollklage. CDU und FDP in Berlin wollen den Weg gehen, aber auch die Bundestagsfraktionen sollten nun handeln“, so Mattner. 

Er erläuterte zudem: „Das, was die Senatorin vorgelegt hat, trifft Vermieter und Mieter gleichermaßen. Vermieter werden kaltgestellt und Mietern wird Stück für Stück die Qualität ihrer Wohnungen genommen. Ganz zu schweigen von Maßnahmen im Rahmen des Klimaschutzes, die an den Gebäuden nicht mehr finanzierbar sein werden.“

Quelle: ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.

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ZIA begrüßt Einigung bei Grundsteuer

Berlin, 17.06.2019 (Marktnews): Zur Einigung des Koalitionsausschusses bei der Reform der Grundsteuer erklärt ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner:

„Mit Blick auf die 14 Milliarden Euro Grundsteuereinnahmen für die Kommunen und angesichts der vorgegebenen Frist vom Bundesverfassungsgericht begrüßen wir, dass es zu einer Einigung gekommen ist. Ebenso ist zu begrüßen, dass nun auch die Länderöffnungsklausel Einzug finden soll. Denn dadurch bekommen zumindest einzelne Länder die Möglichkeit, die Grundsteuer in Form eines einfachen und unbürokratischen Flächenmodells zu erheben. Für die hierfür erforderliche Grundgesetzänderung ermuntern wir zur Zustimmung – alle profitieren davon, nicht zuletzt die Kommunen.

Der zuletzt von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgelegte Entwurf enthielt zwar Erleichterungen für Wohnimmobilien, war jedoch immer noch komplex. Denn insbesondere unter verwaltungsökonomischen Aspekten wäre dieser schwierig umzusetzen gewesen. Zwar hatten sich bereits Verbesserungen für Wirtschaftsimmobilien ergeben, von einem einfachen Gesetz war man jedoch noch weit entfernt. Jetzt wird es insbesondere auf die derzeit noch unbekannten Änderungen ankommen. Darüber hinaus ist es entscheidend, die Aufkommensneutralität einzuhalten – selbst in haushaltspolitisch schwierigen Lagen müssen die Kommunen dieses politische Versprechen umsetzen.“

Quelle: ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.

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ZIA fordert Einführung des Gebäudeenergiegesetzes

Berlin, 05.02.2019 (Marktnews): Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, fordert die Bundesregierung auf, das bereits im Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude („Gebäudeenergiegesetz“) einzuführen. „Jetzt wäre ein geeigneter Zeitpunkt, das Gebäudeenergiegesetz zu verabschieden – zumal unter den beteiligten Akteuren weitestgehend Konsens herrscht“, sagt Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA.

Das Gebäudeenergiegesetz ist ein wichtiger Vorstoß, um ordnungsrechtliche Hürden im Klimaschutz zu beseitigen. „Die Zusammenlegung von EnEV, EnEG und EEWärmeG schafft eine deutliche Erleichterung und Entbürokratisierung für die Immobilienwirtschaft. Das Nebeneinander mehrerer Regelwerke wird damit beendet und unter anderem wird der Quartiersgedanke gestärkt. Zukünftig soll für den Neubau ein einheitliches Anforderungssystem gelten, in dem Energieeffizienz und erneuerbare Energien integriert sind – das haben wir schon lange gefordert“, so Mattner.

Kritisch beurteilt Mattner die zuletzt vom Umweltministerium vorgelegten Rahmenpläne für ein Klimaschutzgesetz. Dazu Mattner: „Es bringt niemanden weiter, zum jetzigen Zeitpunkt über ein Klimagesetz zu diskutieren, wenn die Maßnahmen zur Erfüllung der Klimaziele erst durch eine Gebäudekommission bis Juni erarbeitet werden sollen. Das Bundesumweltministerium sollte zunächst einmal die Ergebnisse aus dieser Kommission abwarten, in der auch der ZIA seinen inhaltlichen Beitrag leisten wird.“

Quelle: ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.

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Eckpunkte zur Grundsteuer sind noch keine Lösung

Berlin, 01.02.2019 (Marktnews): Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, übt scharfe Kritik an den heute verkündeten Eckpunkten zur Grundsteuer.

„Eine Einbeziehung von Durchschnittsmieten und Grundstückswerten in die Neuberechnung der Grundsteuer ist weit entfernt von einem wertunabhängigen Flächenmodell und bringt einen hohen Verwaltungsaufwand für die Finanzverwaltungen und Unternehmen mit sich“, sagte ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner. „Dies ist kein Kompromiss, sondern letztlich ein wertabhängiges Modell in anderer Verpackung. Das Motto der jetzt vorgeschlagenen Eckpunkte scheint zu sein: Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.“

Das Eckpunktepapier, das eine Kombination aus Fläche, Bodenrichtwerten, Baujahr und Durchschnittsmieten als Berechnungsgrundlage für die neu zu regelnde Grundsteuer vorsieht, könne nicht mehr sein, als „ein erster Versuch“. „Denn bei einer Berücksichtigung des Baujahrs droht eine systematische Benachteiligung des politisch gewünschten und dringend notwendigen Neubaus. Eine Einigung muss anders aussehen“, so Mattner.

Eine Einbeziehung von einzelnen Wertkomponenten berge unter anderem das Risiko der Streitanfälligkeit. Mit Blick auf die Grundsteuer hat der ZIA schon mehrfach auf die nicht immer durchgängig gleiche Qualität von Bodenrichtwerten hingewiesen. Die Bezugnahme auf Grundstücks- und Gebäudegrößen als Grundlage sei dagegen weniger streitanfällig. Auch die Effizienz sollte im Fokus stehen. Mattner forderte: „Wir brauchen vor allem eine einfache und effiziente Steuererhebung. Jeder Euro, der hier weniger ausgegeben wird, steht am Ende der öffentlichen Hand und damit dem Bürger mehr zur Verfügung.“

Quelle: ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.


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