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Hamburg, 15.09.2017 – Die 30. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg verurteilt die wegen Beratungsfehlern beklagte Credit Suisse zur Rückabwicklung der Immobilienfondsbeteiligung am Hannover Leasing 165 Wachstumswerte Neues Europa 2. (LG Hamburg, Urteil vom 1.9.2017 – Az. 330 U 235/16)

Hintergrund der Rechtstreitigkeit war ein Schadensersatzbegehren des Klägers, weil dieser im Zusammenhang mit der Zeichnung der Fondsbeteiligung, unzureichend beraten und nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde. Die Credit Suisse hat sowohl die bestehenden Risiken und Nachteile, als auch die tatsächlich anfallenden Provisionen, welche von ihr vereinnahmt wurden, nicht ordnungsgemäß dargestellt und offengelegt.

Quelle: AKH-H Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann